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Ab Sonntag, den 03.04.2022 gilt eine neue bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!

Für Fitnessstudios und Saunabetriebe gelten keine Einschränkungen mehr!

Das bedeutet:

  • keine Zugangsbeschränkungen mehr
  • Entfall der Maskenpflicht

Hinweis:

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie die Desinfektion.

 

  • Ab 01.05.2023 erscheint ein „Neuer Kursplan“. Freut Euch schon mal darauf.

 

 

Seit Januar 2022 gibt es auch die Möglichkeit auf eine Wellness-Therapie bei uns.