Ab Sonntag, den 03.04.2022 gilt eine neue bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!
Für Fitnessstudios und Saunabetriebe gelten keine Einschränkungen mehr!
Das bedeutet:
- keine Zugangsbeschränkungen mehr
- Entfall der Maskenpflicht
Hinweis:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie die Desinfektion.
- Ab 01.05.2023 erscheint ein „Neuer Kursplan“. Freut Euch schon mal darauf.
Seit Januar 2022 gibt es auch die Möglichkeit auf eine Wellness-Therapie bei uns.